Die Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Unsere Zahlungsbedingungen: 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto. Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Menge, Maße und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen. Wir liefern ab einem Mindestbestellwert von 50 Euro. Alle Preise sind in Euro und gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Kunde hat ein Rückgaberecht von 14 Tagen bei frachtfreier Rücksendung der unbenutzten Ware in der Original-Verpackung. Bei speziell angefertigten Verpackungen, z.B. Größen, Ausführungen, Druck usw., gelten unsere in einer Auftragsbestätigung ausgedruckten Bedingungen. Die Ware ist sofort auf Mängel zu untersuchen und innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung im Schadensfall schriftlich bei uns zu reklamieren, andernfalls gilt die Ware als abgenommen. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Für telefonisch erteilte Aufträge, die auch von uns nach Art und Umfang des Geschäftes nicht bestätigt werden können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit des Bestell-Textes. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen Eigentum des Verkäufers. Die im Katalog gezeigten Dekomaterialien sind nicht im Preis enthalten. Irrtümer bei Preisen oder Produktbeschreibungen behalten wir uns vor. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Pirmasens. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen eine solche Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten den Auftragnehmer nur, wenn sie von ihm ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschä
Fertigungsmuster, Korrekturabzüge, Andrucke usw. sind vom Auftraggeber zu prüfen und dem Auftragnehmer verarbeitungsreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Übersendung eines Ausfallmusters nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf Fehler durch grobe Fahrlässigkeit.
1. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen schriftlich getroffen sind. Beträge bis zu 100,00 € für einen Einzelauftrag sind bei Lieferung ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber und ohne Skonto angenommen. Sämtliche Kosten, Diskontspesen usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt oder entstehen sonst begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten oder vom Vertrag fristlos zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung keine Zahlung leistet, oder ein Scheck- bzw. Wechselprotest bekannt wird.
1. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, vereinbarten Anzahlungen und evtl. Einwilligungen des Auftraggebers in die Ausführungsvorlagen. Sie endet mit dem Tag, an dem der Liefergegenstand das Werk des Auftragnehmers verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, sofern der Auftragnehmer sie mit der im kaufmännischen Verkehr üblichen Sorgfalt ausgewählt hat.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers, bei Hergabe von Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Wenn die dem Auftragnehmer übergebenen Roh- und Hilfsstoffe, Muster, Originale, Druckstöcke, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachten Gegenstände gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahren versichert werden sollen, so hat der Auf traggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Dasselbe gilt, wenn vom Auftraggeber bezahlte Fertigwaren in dessen Auftrag eingelagert werden.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für Folgeschäden. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Versatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Schadensersatzansprüche wegen verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung, positiver Forderungsverletzung, Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden (Folgeschäden).
Der Vertrag bleibt auch bei rechtzeitiger Unwirksamkeit einzelner Vertragsverbindungen in seinen übrigen Teilen wirksam.